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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | fehlender Versicherungsschutz für Ausbilder ? | 20 Beiträge | ||
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 812152 | ||
Datum | 13.09.2015 16:27 MSG-Nr: [ 812152 ] | 9148 x gelesen | ||
Vermutung aus der Hüfte heraus: Die Ausbilder werden nicht als Angehörige ihrer Feuerwehr tätig sondern als Freiberufler. Das hat zum einen zur Folge, dass man sie (unabhängig von irgendwelchen Regelungen des jeweiligen Feuerwehrgesetzes) auch "richtig" für ihre Tätigkeit bezahlen kann. Zum anderen ist natürlich auch die Folge, dass die schützende Hand der Behörde nicht mehr über ihnen liegt, also die Unfallversicherung und die Amtshaftung nicht mehr greifen. | ||||
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