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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | fehlender Versicherungsschutz für Ausbilder ? | 20 Beiträge | ||
Autor | Fran8k B8., Sydower Fließ / Brandenburg | 812170 | ||
Datum | 14.09.2015 09:56 MSG-Nr: [ 812170 ] | 7820 x gelesen | ||
Hallo, Geschrieben von Daniel M. Haftpflichtversicherung sollte über den Dienstherrn, hier die Kreisverwaltung, bestehen. genau darauf zielt meine Frage ab : sollte über den Dienstherren, ..., bestehen. Oder besteht sie ? Ich finde, dass das ein gewaltiger Unterschied ist. Deswegen frage ich. Gruß Frank Das ist meine Meinung, die kann jeder wissen, braucht aber niemand teilen. Und es liegt mir fern jemanden zu verletzen. | ||||
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