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2. Feuerwehrfrau
Moin,
Geschrieben von Frank B.Da habe ich mich undeutlich ausgedrückt, entschuldigung, ich meinte, dass ich im brandenburgischen Gesetz auch keinen Schutz der Ausbilder finde, ähnlich, anscheinend, dem berliner Gesetz. Darum geht es mir.
Warum sollte es dafür einen extra Paragraphen für die Ausbilder geben?
Oder ist Ausbildung keine Feuerwehrarbeit?
Geschrieben von ---Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz des Landes Brandenburg--- §27 Absatz 5: Gegen Unfälle im Feuerwehrdienst sind ehrenamtliche Feuerwehrangehörige in der Feuerwehr-Unfallkasse gesetzlich versichert. Die für den Ersatz von Sachschäden und die Haftung bei schuldhafter Verletzung von Dienstpflichten geltenden Regelungen des Landesbeamtengesetzes finden entsprechende Anwendung.
Geschrieben von Frank B.Die Frage ist, was sagt deine private Haftpflichtversicherung dazu, wenn sie bezahlen soll, weil ein komplettes LHF mit acht Mann Besatzung kaputt gegangen ist. Wegen Deiner Ausbilderidee.
Wofür ist den meine Haftpflicht zuständig? Für Schäden die ich gegenüber Dritten verursache.
Geschrieben von Frank B.Sicher etwas überspitzt. Aber ich glaube, dass könnte problematisch werden mit der Versicherung.
Und dann erscheinen mir 150 Euro nicht mehr ganz so viel. Natürlich stellt sich die Frage, mit wem die Senatsinnenverwaltung (die dürften die Geschäftsanweisung gemacht haben) verhandelt hat.
Mmmmhhh.....150 Euro für ne Haftpflichtversicherung im Monat?
Sorry....das passt vorne und hinten nicht, selbst wenn noch eine Unfallversicherung inbegriffen ist.
Mal als Vergleich was man für 7 Euro im Monat bekommt (bei meiner privaten Haftpflicht zahle ich auch 7 Euro/Monat allerdings ist die Schadensobergrenze 100 Mio. Euro).
Berufsverband Feuerwehr
Und für meine Unfallversicherung zahle ich als Vollzeitkraft ca. 100 Euro im Monat (allerdings in Kombination mit Vermögensaufbau).
Was jetzt mal interessant wäre, welchen rechtlichen Status haben die Ausbilder der FF in Berlin?
Läuft es als normaler Feuerwehrdienst und über eine Aufwandsentschädigung?
Sind sie Angestellte der Schule?
Oder sind sie freiberuflich schaffend (was ich mehr als bezweifel)?
Dies ist meine private Meinung, nicht die meiner Feuerwehr!
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