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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
Themafehlender Versicherungsschutz für Ausbilder ?20 Beiträge
AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW812187
Datum14.09.2015 18:32      MSG-Nr: [ 812187 ]6521 x gelesen

Geschrieben von Stephan S.Warum sollte es dafür einen extra Paragraphen für die Ausbilder geben?
Oder ist Ausbildung keine Feuerwehrarbeit?


genau das dürfte der springende Punkt sein.

Feuerwehr ist erstmal Feuerwehr, egal ob ich jetzt gerade als Wassertruppmann, Einsatzleiter, Gerätewart oder halt Ausbilder tätig bin.


Geschrieben von Stephan S.Geschrieben von Frank B.Die Frage ist, was sagt deine private Haftpflichtversicherung dazu, wenn sie bezahlen soll, weil ein komplettes LHF mit acht Mann Besatzung kaputt gegangen ist. Wegen Deiner Ausbilderidee.
Wofür ist den meine Haftpflicht zuständig? Für Schäden die ich gegenüber Dritten verursache.


meine PHV sieht das aber wesentlich differenzierter.

Grundsätzlich gilt:
1.1.2 Gegen welche Gefahren bietet Ihre Privathaftpflichtversicherung Versicherungsschutz?
Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpfl icht als Privatperson aus den Gefahren des täglichen Lebens und nicht aus den Gefahren eines Berufs, Betriebs oder Gewerbes.


und insbesondere nochmal:
1.5.6 Ehrenamtliche Tätigkeit oder freiwilliges soziales Engagement
a) Versichert ist Ihre ehrenamtliche Tätigkeit oder Ihr freiwilliges soziales Engagement. Beispiele: Mitarbeit in der Kranken- oder Altenpfl ege, der Behinderten- oder Kirchenarbeit, in Vereinen oder Bürgerinitiativen. Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist allerdings, dass Sie unentgeltlich tätig sind oder steuerfreie Einnahmen nach dem Einkommensteuergesetz erzielen.
b) In den folgenden Fällen besteht kein Versicherungsschutz, egal ob Sie entgeltlich oder unentgeltlich tätig sind:
Sie üben ein öffentliches oder ein hoheitliches Ehrenamt aus. Beispiele: Tätigkeiten als Bürgermeister, Gemeinderatsmitglied, Schöffe, Laienrichter, Prüfer für die IHK, Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr.


Also wäre z.B. meine PHV aus der Nummer völlig raus, egal ob ich ehrenamtlich als FM(SB) ausbildere oder freiberuflich als Privatperson.

Geschrieben von Stephan S.Mmmmhhh.....150 Euro für ne Haftpflichtversicherung im Monat?
Vermutlich kann die Versicherung das Risiko selbst nicht so recht einschätzen weil sie sowas noch nie versichert hat und steigt deswegen etwas höher ein (eine gefühlt überhöhte Prämie ist ja oft auch nur ein etwas umständlich formuliertes "nein"...)

Ausserdem gab es ja letztens erst Versicherungen, die Angehörige der Blaulicht-Berufe mit günstigen Konditionen (erfolgreich) angelockt und hinterher ein ziemlich langes Gesicht gemacht haben...

Geschrieben von Stephan S.Mal als Vergleich was man für 7 Euro im Monat bekommt
Da wäre jetzt das Kleingedruckte interessant. Wenn die nur den Bereich abdecken, der von der Amtshaftung nicht umfasst wird und dann bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz nicht leisten müssen, dann können die natürlich ein recht günstiges Angebot machen...
(ich würde auch fast wetten, dass bei denen freiberufliche Tätigkeiten nicht versichert sind)

Geschrieben von Stephan S.Was jetzt mal interessant wäre, welchen rechtlichen Status haben die Ausbilder der FF in Berlin?

genau das ist der springende Punkt, ja.

Kann das denn wirklich niemand in Erfahrung bringen?

Geschrieben von Stephan S.Oder sind sie freiberuflich schaffend (was ich mehr als bezweifel)?

Für mich wäre das momentan die plausibelste Erklärung.

(neben "irgendwer hat da ganz furchtbar was missverstanden und es ist in Wirklichkeit ganz anders")

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 13.09.2015 10:57 Fran7k B7., Sydower Fließ
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 14.09.2015 10:08 Fran7k B7., Sydower Fließ
 14.09.2015 10:45 Step7han7 S.7, Gießen
 14.09.2015 18:32 Henn7ing7 K.7, Dortmund
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 14.09.2015 10:14 Fran7k B7., Sydower Fließ
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