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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
Themafehlender Versicherungsschutz für Ausbilder ?20 Beiträge
AutorMatt8hia8s M8., Berlin / Berlin812196
Datum15.09.2015 00:20      MSG-Nr: [ 812196 ]6655 x gelesen

Hallo,

es geht hierbei nicht um die Gestaltung und Durchführung eines Unterrichtes oder einer praktischen Übung in der eigenen Wehr, sondern um die Tätigkeit als Ausbilder bei Lehrgängen wie Truppmann, Truppführer, Atemschutz, Sprechfunk, usw. die im Auftrage der Aus- und Fortbildungseinrichtung der Berliner Feuerwehr dezentral in den Direktionen auch durch Angehörige der FF durchgeführt wurden.

Vor einigen Monaten wurde festgestellt, dass Angehörige der FF in Berlin in ihrer Tätigkeit als Ausbilder für die Berliner Feuerwehr, diese Tätigkeit nicht als Angehörige der FF durchführen, sondern quasi als externe Honorarkräfte.

Damit unterliegt der Ausbilder nicht dem Versicherungsschutz der Unfallkasse der Feuerwehr für Schäden am eigenen Leib. Viel gravierender ist jedoch, dass der Ausbilder wie ein externer Anbieter auch für alle Sach- und Körperschäden während seiner Ausbildung direkt haftbar gemacht werden kann. Als Angehöriger der FF ist zunächst der Dienstherr in der Haftung und prüft dann eine Schadensersatzspflicht. Vergleichbar zur Haftung von Arbeitnehmern, ist diese Haftung aber viel eingeschränkter, als bei einem externen Anbieter.

Vor dem Hintergrund, dass das Honorar von ca. 13 Euro / U-Std sich nach den tatsächlichen Unterrichtsstunden bemisst, jedoch zusätzlich alle Wegkosten, die Vor- und Nachbereitungszeit, alle Vor- und Nachbereitungstreffen, die Ausarbeitung und Modernisierung der Unterrichtsunterlagen und die Zeit des Unterrichts selbst einschliesst, dürfte verständlich sein, dass hier unter den neuen Umständen kaum einer weiter als Ausbilder tätig sein möchte.

Die Lösung des Problems könnte sein, dass die Tätigkeit als Ausbilder in die Aufgabenbeschreibung eines Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr des Landes Berlin aufgenommen wird. Ferner müsste dann das Abgeordnetenhaus beschliessen, dass für diese Tätigkeit ein Honorar zu zahlen ist und in welcher Höhe.

Jeder kann sich vorstellen, dass das nicht von heute auf Morgen geht.
Da die Berufsfeuerwehr vom Berliner Senat genauso kaputt gespart wurde, ruht halt jetzt die FF-Ausbildung weitgehend. Der Einsatz von FF-Ausbildern war im Jahr 2000 eine Notlösung, um überhaupt arbeitsfähig zu bleiben. Zuvor wurde die FF-Ausbildung durch die SE AF allein durchgeführt.

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 13.09.2015 10:57 Fran7k B7., Sydower Fließ
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 14.09.2015 10:08 Fran7k B7., Sydower Fließ
 14.09.2015 10:45 Step7han7 S.7, Gießen
 14.09.2015 18:32 Henn7ing7 K.7, Dortmund
 13.09.2015 16:27 Henn7ing7 K.7, Dortmund
 14.09.2015 10:14 Fran7k B7., Sydower Fließ
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 14.09.2015 09:56 Fran7k B7., Sydower Fließ
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fehlender Versicherungsschutz für Ausbilder ? - Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt