Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | fehlender Versicherungsschutz für Ausbilder ? | 20 Beiträge |
Autor | Dirk8 B.8, Düsseldorf / NRW | 812197 |
Datum | 15.09.2015 06:55 MSG-Nr: [ 812197 ] | 6367 x gelesen |
1. Freiwillige Feuerwehr
2. Feuerwehrfrau
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2. Feuerwehrfrau
Berufsfeuerwehr
Geschrieben von Matthias M.Vor einigen Monaten wurde festgestellt, dass Angehörige der FF in Berlin in ihrer Tätigkeit als Ausbilder für die Berliner Feuerwehr, diese Tätigkeit nicht als Angehörige der FF durchführen, sondern quasi als externe Honorarkräfte.
Wie sieht dies bei Angehörigen der BF als "externe" Honorarkraft aus, oder gibt es das nicht?
Grüß
Dirk
Am gerechtesten verteilt auf der Welt ist der Verstand. Jeder glaubt, dass er genug davon habe." Rene´Descartes, franz.Philiosoph,1596/1650
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