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Rubrik | Katastrophenschutz | zurück | ||
Thema | 200 neue LF-KATS im Jahr 2016? | 104 Beiträge | ||
Autor | Lore8nz 8R., Eberbach / BW | 812279 | ||
Datum | 16.09.2015 09:12 MSG-Nr: [ 812279 ] | 25431 x gelesen | ||
Geschrieben von Michael W. Sind allerdings bauartbedingt keine Befestigungspunkte vorhanden, so kann man ab einem gewissen Baujahr diese leider auch nicht eintragungsfähig nachrüsten, selbst wenn 100%ig sicher ist, dass diese auch geeignet wären, denn dazu ist dann ein zerstörungsbehafteter Test nötig. Da hast Du im Prinzip Recht, trotzdem gibt es Ausnahmen bei der nach einem einfachen TÜV Gutachten der zuständige Mensch im Regierungspräsidium in Ausnahmefällen den Gurteinbau oder andere Sicherheitstechnik befürwortet und es somit eingetragen werden kann. (Es kann so gehen - muss aber nicht - ich habe gerade so einen Fall bei einem Oldtimer mit Gurtnachrüstungen, mal sehen wie das ausgeht) | ||||
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