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Feuerwehrdienstvorschrift
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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
Themafehlender Versicherungsschutz für Ausbilder ?20 Beiträge
AutorTim 8K., Berlin / Berlin812322
Datum17.09.2015 10:25      MSG-Nr: [ 812322 ]6033 x gelesen

Hallo Michael,

Geschrieben von Michael B. Das sind ganz normale Tätigkeiten für die Ausbilder an den LFS- ausgebildet werden.[...] Das machen im ganzen Bundesgebiet Freiwillige!
Richtig.

Geschrieben von Michael B. Und sind dabei über ihren Dienstherrn versichert.
Nein, hier nicht. Und das ist leider nicht nur eine Pressemeldung, sondern tatsächlich eine Lücke. Das Feuerwehrgesetz des Land Berlins spricht von einer Aufwandsentschädigung, für beispielsweise die Einsatzstunde sind das nach der entsprechenden Verordnung 3,50 (zzgl. möglicher Verdienstausfall für den Arbeitgeber). Entschädigungen oder Honorare für Lehrgangsausbilder sind darin nicht geregelt.

Die Höhe der Honorare werden jährlich durch die BFRA (Berliner "LFS") nach Vorgaben der Senatsverwaltung für Finanzen festgelegt. Die Höhe des Honorars ist natürlich auch von der für die Tätigkeit erforderlichen Qualifikation abhängig.

Aufgrund dieser Lücke, dass die Ausbilder nicht über die Aufwandsentschädigung honoriert werden, sondern eingekauft werden - besteht auch kein Ehrenamt mehr im Rahmen der Ausbildertätigkeit. Demnach besteht kein Schutz durch die Unfallkasse Berlin und durch die Feuersozietät Berlin-Brandenburg. Demnach muss diese freiberufliche Tätigkeit durch eine private Unfall- und Haftpflichtversicherung abgesichert werden.

Geschrieben von Michael B. Das ist die Folge von oben, und in meinen Augen Quatsch!
Schön wärs! Dann hätten wir alle mal gelacht - inzwischen ist das vielen vergangen. Natürlich sind Lösungen angedacht und die Politik hat das auch auf dem Schirm, nur dauerts halt.

Geschrieben von Michael B. Das ist kein Honorar sondern eine Aufwandsentschädigung.
Von der Höhe bin ich da voll bei dir. Faktisch sieht's aus oben beschriebenen Gründen leider anders aus.

Geschrieben von Michael B. Gelten in Berlin die FwDV nicht? Hier wird beschrieben welche Ausbildung durch Freiwillige erfolgen kann, und wie diese Ausgebildet werden müssen.
Ich denke, man redet hier aneinander vorbei. Die inhaltliche Ausbildung hat doch nichts mit dem Beschäftigungsstatus der Ausbilder zu tun?

Eine vom Land erlassene Fw-Dienstvorschrift kann sich bezüglich der Ausbildertätigkeit nicht über ein Landesgesetz stellen. Inhaltlich sind uns die FwDV's durchaus ein Begriff und werden angewendet, ggf. noch durch SER's und/oder Geschäftsanweisungen ergänzt.

Geschrieben von Michael B. Ich halte das Ganze für eine Haarspalterei, von jemanden der nicht weis was Ausbilden in einer FF heißt.

Mit Verlaub, aber deine Verurteilung finde ich einfach nur daneben. Wir können froh sein, dass es so lange gut ging und dieser grobe Fehler, wenn auch sehr spät, erkannt wurde.

Mein Beitrag, meine Meinung.

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