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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Betriebsgefahr bei Nutzung von Sonderrechten # | 14 Beiträge | ||
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 812387 | ||
Datum | 20.09.2015 22:54 MSG-Nr: [ 812387 ] | 7488 x gelesen | ||
Geschrieben von Uwe T. sind wir jetzt bei jedem Unfall pauschal mit 25% beteiligt? Da hier konkret auf einen Einzelfall eingegangen wurde: Nein, eine pauschale Aussage kann man da nicht machen. Dass aber die bei Einsatzfahrten erhöhte Betriebsgefahr im Schadenfall auch zu einer erhöhten Haftung führt ist allerdings weder neu noch ungerecht. Geschrieben von Uwe T. Wenn ja, können wir die Sonderrechte abschaffen. Diese Folgerung erschließt sich mir nicht. Zumal mir auch nicht ganz klar ist, wer hier jeweils mit dem Wort "Sonderrechte" nun genau was meint... Geschrieben von Uwe T. Wenn nein, wie soll man die Urteilsbegründung sonst interpretieren? So wie es da steht: Wenn der Vordermann plötzlich bremst und man ihm deswegen ins Heck knallt, befreit einen auch nicht die eigene Einsatzfahrt von der Haftung. Im Gegenteil muss man bei Einsatzfahrten damit rechnen, dass andere Verkehrsteilnehmer nicht immer zweckmäßig reagieren und im Übrigen trifft den Halter (nicht etwa den Fahrer!) auch ohne Verschulden des Fahrers allein durch die von ihm durch die Einsatzfahrt geschaffene erhöhte Gefahr eine erhöhte Haftung. (normalerweise spricht bei einem Auffahrunfall der Anschein ja erstmal für eine hundertprozentige Haftung des Auffahrenden...) | ||||
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