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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Betriebsgefahr bei Nutzung von Sonderrechten | 14 Beiträge | ||
Autor | Uwe 8T., Thallwitz / Sachsen | 812394 | ||
Datum | 21.09.2015 08:25 MSG-Nr: [ 812394 ] | 6062 x gelesen | ||
Geschrieben von Henning K. Da hier konkret auf einen Einzelfall eingegangen wurde: ich bin der Ansicht, das OLG trifft hier sehr wohl eine pauschale Aussage. "Unabhängig davon rechtfertige auch die Betriebsgefahr des mit Sonderrechten fahrenden Polizeifahrzeugs für sich genommen bereits eine Mithaftung von 25 %." Quelle: Oberlandesgerichts Oldenburg (Az. 1 U 46/15) man(n) lernt nie aus | ||||
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