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Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben
RubrikSonstiges zurück
ThemaMindesthöhe Verkehrsleitkegel41 Beiträge
AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW812592
Datum28.09.2015 21:20      MSG-Nr: [ 812592 ]7389 x gelesen

Geschrieben von Christoph R.Sind Faltsignale jetzt zugelassen oder nicht?

spannende Frage:

Faltsignale sind keine Warndreiecke, also im Sinne des §53a StVZO nicht zugelassen.

Faltsignale zeigen das Zeichen 101 der StVO.
Sie dürfen deshalb nur von den Berechtigten nach §45(3) und §44(2) StVO aufgestellt bzw. angeordnet werden. Die Feuerwehr gehört zwar u.U. in Bayern, in den meisten anderen Bundesländern jedoch nicht zu diesem Kreis.
Im übrigen stellt sich die Frage nach der technischen Ausführung der Zeichen. Nach der VwV zur StVO darf die Qualität nicht unter anerkannten Gütebedingungen liegen; ein RAL-Gütesiegel habe ich auf einem Faltsignal allerdings noch nicht gesehen. Ebenfalls schreibt die VwV vor, dass das Verkehrszeichen reflektierend (oder aktiv beleuchtet) ist. Auch das trifft nicht auf alle in der Praxis anzutreffenden Faltsignale zu; die nichtreflektierenden Exemplare entsprechen häufig auch von der Farbwahl her nicht der VwV (das Rot ist zu hell). Letztlich entsprechen auch die üblichen Größen der Faltsignale i.d.R. nicht den geforderten Werten aus der VwV zur StVO. Über Fragen der Aufstellhöhe und Standsicherheit braucht man da erst garnicht zu reden.

Damit muss die Antwort auf die Frage genau genommen lauten: nein, Faltsignale sind eigentlich nicht so wirklich zulässig.

Eigentlich sind sich (fast) alle irgendwie einig, dass die Feuerwehr (auch) Faltsignale benutzen soll und dass diese (jedenfalls: manche Exemplare dieser Gattung) besser sind als das normale Warndreieck. Dummerweise gibt es aber (im Gegensatz zum Warndreieck) keine saubere Rechtsgrundlage für den Einsatz von Faltsignalen.

Ich erwähne es ja hin und wieder: Meiner Meinung nach besteht Bedarf an einer sauberen Rechtsgrundlage für den Einsatz von Verkehrszeichen und -einrichtungen durch die Feuerwehr und andere BOS, nicht zuletzt weil man damit auch klare Anforderungen an die eingesetzten Mittel stellen kann. Analog zur RSA könnte es dann auch so etwas wie eine RSE (-Einsatzstellen) geben.

Der Bayrische Weg ist zwar noch nicht in allen Punkten sauber, aber doch schon um Welten besser als das, was im Rest der Republik gilt!

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