Rubrik | Einsatz |
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Thema | Eingriff in die Privatwirtschaft | 26 Beiträge |
Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 812698 |
Datum | 02.10.2015 17:19 MSG-Nr: [ 812698 ] | 8888 x gelesen |
Geschrieben von Florian Z.oder auch wenn ihr mich entsprechend Aufklären könnt. Ähm... ;-)
Geschrieben von Florian Z.Sollte dies nicht der Fall sein, könnte die von uns ausgeführte Tätigkeit doch auch von Unternehmen erbracht werden. Damit eine kommunale Betätigung in Konkurrenz zur Privatwirtschaft treten kann muss es erstmal überhaupt ein privatwirtschaftliches Angebot geben. Gibt es denn schon genügend Unternehmen die den Umbau von Turnhallen in Flüchtlingsunterkünften und deren Betrieb anbieten, die notwendigen personellen Möglichkeiten haben und das ganze so verlässlich leisten können wie die HiOrgs?
Und sollte es die geben, kommt noch ein Punkt: Die Unterbringung von Flüchtlingen ist eine Pflichtaufgabe der Kommunen (oder falls Erstaufnahmeeinrichtung eine Landesaufgabe, wo eure Kommune per Amtshilfe mitwirkt). Hier ist eine Konkurrenz zu privatwirtschaftlichen Unternehmen von diesen nochmals deutlich schwieriger (bis hin zu gar nicht) geltend zu machen.
Daher: Geschrieben von Florian Z.Dürfen wir diese Tätigkeit überhaupt ausüben ohne im Nachhinein als Führungskräfte Schwierigkeiten bezüglich dem Eingriff in die Privatwirtschaft zu bekommen Ja.
Geschrieben von Florian Z.zu unterschiedlichsten Dingen für die Unterbringung und Versorgung der Flüchtlinge eingesetzt. Im Rahmen "normaler" Einsatzabläufe mit lang- bis mittelfristig vorher erfolgender Alarmierung, oder wird mit Dienstplänen etc. einfach um Unterstützung "geworben", ihr tragt euch ein wenn ihr Zeit habt und geht dann hin? Schaut zu dass es euren Alltagsbetrieb nicht zu sehr strapaziert, ihr keinen Zirkus mit Arbeitgebern und Familienangehörigen etc. bekommt und macht weiter.
"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)
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