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RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaStellenbesetzungsverfahren mit Kameraden der FF Schwerin bei der Stadt & städt. Unternehmen4 Beiträge
AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP813141
Datum14.10.2015 15:41      MSG-Nr: [ 813141 ]2273 x gelesen

Geschrieben von Jürgen M.dann muss der Gesetzgeber entsprechende Grundlagen schaffen nach denen es für die Gemeinden möglich ist die Mitgliedschaft in der FF bei Stellenbesetzungen entsprechend zu berücksichtigen und ohne rechtliches Risiko einen Feuerwehrangehörigen bei der Einstellung zur berücksichtigen.Bitte nicht. Eine Einstellung im öD "ohne rechtliches Risiko" wird es eh niemals mehr geben, dafür sind schon zu viele Randgruppen Minderheiten und Personengruppen in zuvielen Gesetzen bevorzugt, sozialausgewählt und antidiskriminiert, und das auch gerne mal ohne eine eindeutige Definition der Personengruppe, Bevorzugung oder (Anti)diskriminierung, weil man ja sonst immer noch jemanden hätte vergessen können. Eine arbeitsrechtliche (= konkurrierende Gesetzgebung Bund/Länder) Feuerwehrangehörigenbeschäftigungsrechtsnorm unter Berücksichtigung der 16 brandschutzrechtlichen (landes...)Vorschriften würde in dem Wirrwarr zwar auch nichts mehr verschlimmern, aber auch nichts verbessern.
Ansonsten siehe meine Beiträge in diesem Thema.

"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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 14.10.2015 13:54 Jürg7en 7M., Weinstadt
 14.10.2015 14:13 ., Stuttgart
 14.10.2015 14:25 Jürg7en 7M., Weinstadt
 14.10.2015 15:41 Seba7sti7an 7K., Grafschaft

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