Rubrik | Brandschutzerziehung |
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Thema | Neustrukturierte Notrufabfrage | 113 Beiträge |
Autor | Dirk8 B.8, Düsseldorf / NRW | 813164 |
Datum | 15.10.2015 00:16 MSG-Nr: [ 813164 ] | 29694 x gelesen |
Rettungssanitäter, 520h Ausbildung;
Die Ausbildung richtet sich nach den „Grundsätzen zur Ausbildung des Personals im Rettungsdienst“ des Bund-Länderausschusses „Rettungswesen“ vom 20. September 1977
Rettungsdienst
Rettungssanitäter, 520h Ausbildung;
Die Ausbildung richtet sich nach den „Grundsätzen zur Ausbildung des Personals im Rettungsdienst“ des Bund-Länderausschusses „Rettungswesen“ vom 20. September 1977
Geschrieben von Andreas L.Jau und FWler genügt die RS Ausbildung und sie sitzen an der 112 mit wieviel RD Erfahrung?
Denke das ist nicht zielführend.
Auf beiden Seiten sind hier Defizite die es zu beackern gilt.
Diese Probleme kennen wir hier in NRW, zumindest in den Ballungszentren, (noch) nicht!
Geschrieben von ---Daniel Hermann--- Zumindest muss in Hessen mittlerweile auch der RS ein Jahr Berufsferfahrung nachweisen wenn er in die Lst will.
Auch dies ist in dem meisten Kommunen in NRW (noch) kein Thema. Leider wird in manchen Städten eifrig daran gearbeitet den Rettdienst von der Feuerwehr abzukoppeln. Es gibt sogar Kollegen die solche Ideen ganz "charmant" finden. Wehe, Wehe wenn ich auf das Ende sehe.
Gruß
Dirk
Am gerechtesten verteilt auf der Welt ist der Verstand. Jeder glaubt, dass er genug davon habe." Rene´Descartes, franz.Philiosoph,1596/1650
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