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Rubrik | Berufsfeuerwehr | zurück | ||
Thema | Feuerwehr wechseln | 21 Beiträge | ||
Autor | Alex8and8er 8H., Neuburg / Bayern | 813232 | ||
Datum | 18.10.2015 08:03 MSG-Nr: [ 813232 ] | 5033 x gelesen | ||
Geschrieben von Stephan S. Ja richtig. Er schreibt nach der Ausbildung. Da versteht man erstmal Ende der Laufbahnprüfung. Bis zum Ende der Laufbahnprüfung ist man Beamter auf Widerruf. Wenn er schon Beamter auf Probe ist, ist es nicht mehr nach der Ausbildung, sondern schon ein regulärer Beamter im Feuerwehrdienst. | ||||
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