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Landesbrand- und Katastrophenschutzgesetz
RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaUnd wieder eine Schlammschlacht: FW-Mann gefeuert weil er schwul ist?41 Beiträge
AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP813413
Datum26.10.2015 15:12      MSG-Nr: [ 813413 ]12404 x gelesen
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  • 26.10.15 Feuerwehrmann gefeuert weil er schwul ist?

  • Wieso BaWü diesen Absatz 4 eingeführt hat, ist in RLP schon mehrfach in OVG-Beschlüssen bzw. Urteilen zum Ausdruck gekommen. So heißt es in einem Beschluss vom 01.03.2013 (7 A 11270/12.OVG):
    ...liegt ein wichtiger Grund jedenfalls auch dann vor, sofern der Feuerwehrangehörige durch bestimmte sonstige Verhaltensweisen zur Entstehung und Fortdauer von Spannungen innerhalb der Wehr beigetragen hat, die geeignet sind, deren Funktionsfähigkeit zu beeinträchtigen, und wenn auch für die Zukunft derartige Spannungen zu besorgen sind (vgl. zur Umsetzung eines Beamten unter ähnlichen Umständen OVG RP, Urteil vom 1. Dezember 1982 - 2 A 64/82 -). Mit Rücksicht auf die überaus große Bedeutung des Funktionierens einer Feuerwehr für das gemeine Wohl dürfen des Weiteren keine zu hohen Anforderungen an die Annahme einer Gefährdung im dargestellten Sinne gestellt werden. Ein Risiko darf insoweit nicht eingegangen werden. Auf ein vorwerfbares Verschulden kommt es deshalb ebenso wenig an wie auf das persönliche Motiv für das Verhalten des Mitglieds. Dass auch in einem solchen Fall die Gefahr einer Beeinträchtigung der Funktionsfähigkeit der Wehr eine Maßnahme nach § 12 Abs. 5 LBKG rechtfertigt, ergibt sich aus dem überragenden allgemeinen Interesse an einer bestmöglichen Brandbekämpfung, während es auf Seiten des "störenden" Mitglieds "nur" um die weitere Ausübung eines Ehrenamtes im Sinne des § 18 der Gemeindeordnung - GemO - (vgl. § 13 Abs. 1 Satz 1 LBKG) geht, auf das kein subjektives Recht im Sinne eines Anspruchs besteht und das auch nicht der Schaffung und Erhaltung einer Lebensgrundlage dient. In diesem Zusammenhang ist wiederum zu beachten, dass eine Gemeinschaft, die wie eine Feuerwehr - gerade auch beim Einsatz im Ernstfall, wenn sie sich bewähren muss - auf das kameradschaftliche Zusammenwirken angewiesen ist, in der es daher ganz wesentlich auf den Zusammenhalt ihrer Mitglieder ankommt, in besonderer Weise "störanfällig" ist. Der Zerfall einer Feuerwehr in verschiedene "Lager" muss dementsprechend als Gefahr für ihre Funktionstüchtigkeit betrachtet werden. Einer Entwicklung dahin ist deshalb mit allen zu Gebote stehenden Mitteln entgegenzuwirken (vgl. OVG RP, Urteil vom 12. November 1991, a.a.O.; siehe auch Beschluss vom 16. Februar 1996 - 12 B 10229/96.OVG).
    Ich finde es gut und wichtig, das es solche Regelungen (bzw. solche Rechtsprechung) gibt. Die Fälle, in denen diese Regelung wirklich als Mobbinginstrument (bzw. -ziel) genutzt wird, dürften die deutliche Minderheit sein. Wenn jemand nicht in ein Team passt, warum auch immer, muss die Mehrheit auch die Möglichkeit haben denjenigen loszuwerden.

    "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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     26.10.2015 12:59 Jens7 N.7, Ohorn
     26.10.2015 14:02 Jürg7en 7M., Weinstadt
     26.10.2015 14:11 Jens7 N.7, Ohorn
     26.10.2015 14:30 Jürg7en 7M., Weinstadt
     26.10.2015 15:12 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
     26.10.2015 15:24 Jürg7en 7M., Weinstadt
     26.10.2015 15:55 Uwe 7S., Lingen
     26.10.2015 15:59 Jürg7en 7M., Weinstadt
     26.10.2015 16:48 Jako7b T7., Bischheim
     26.10.2015 17:33 Jürg7en 7M., Weinstadt
     26.10.2015 19:40 Thor7ste7n B7., Schwetzingen
     26.10.2015 20:38 Jako7b T7., Bischheim
     26.10.2015 21:33 Thor7ste7n B7., Schwetzingen
     27.10.2015 07:43 Flor7ian7 B.7, Völklingen
     26.10.2015 19:31 Thor7ste7n B7., Schwetzingen
     27.10.2015 09:10 Thom7as 7E., Nettetal
     27.10.2015 14:04 Thor7ste7n B7., Schwetzingen
     27.10.2015 11:58 Udo 7B., Aichhalden
     27.10.2015 11:45 Udo 7B., Aichhalden
     27.10.2015 14:12 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
     27.10.2015 14:29 Thor7ste7n B7., Schwetzingen
     27.10.2015 18:57 Thom7as 7E., Nettetal
     28.10.2015 09:56 Udo 7B., Aichhalden  
     28.10.2015 10:52 Jürg7en 7M., Weinstadt
     28.10.2015 14:17 Udo 7B., Aichhalden  
     28.10.2015 15:14 Jürg7en 7M., Weinstadt
     28.10.2015 16:25 Udo 7B., Aichhalden
     26.10.2015 23:22 Adri7an 7R., Utting  
     27.10.2015 07:35 Flor7ian7 B.7, Völklingen
     27.10.2015 08:07 Jürg7en 7M., Weinstadt
     27.10.2015 08:50 Thor7ste7n B7., Schwetzingen
     27.10.2015 20:27 Henn7ing7 K.7, Dortmund
     27.10.2015 20:54 Adri7an 7R., Utting
     27.10.2015 21:05 Henn7ing7 K.7, Dortmund
     27.10.2015 22:32 Adri7an 7R., Utting
     27.10.2015 22:57 Henn7ing7 K.7, Dortmund
     28.10.2015 07:04 Fran7k B7., Sydower Fließ  
     28.10.2015 11:05 Adri7an 7R., Utting
     26.10.2015 14:13 ., Stuttgart
     26.10.2015 14:22 Jürg7en 7M., Weinstadt
     26.10.2015 19:34 Thor7ste7n B7., Schwetzingen

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