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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Und wieder eine Schlammschlacht: FW-Mann gefeuert weil er schwul ist? | 41 Beiträge | ||
Autor | Adri8an 8R., Utting / Bayern | 813470 | ||
Datum | 27.10.2015 20:54 MSG-Nr: [ 813470 ] | 9006 x gelesen | ||
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Geschrieben von Henning K. Das ändert aber nichts daran, dass es sich formal um eine Sexualstraftat handelt, die von den zuständigen Behörden auch verfolgt werden muss... Ich finde es fragwürdig eine eventuell begangene "Straftat" als Werkzeug zum Erhalt der "heilen Welt" zu nutzen... Wurde er denn rechtskräftig verurteilt? Wurde sie denn überhaupt verfolgt? Wie zeitgemäß der Paragraph ist sollte dann doch ein Richter auslegen. Du berufst dich auf die zuständigen Behörden. Solange diese kein entsprechendes Urteil fällen finde ich es nicht richtig hier mit dem StGB zu argumentieren. In Bayern steht der Feuerwehr ja viel zu, Ermittlungshandlungen und Gerichtsbarkeit gehört meines Wissens auch hier nicht dazu. MfG Adrian Alles meine persönliche Meinung und nicht die meiner Dienststelle/HiOrg | ||||
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