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Landesfeuerwehrschule
Persönliche Schutzausrüstung
DIN Deutsches Institut für Normung e. V.
Landesfeuerwehrschule
Rubrikpers. Ausrüstung zurück
ThemaRettungsschlaufe = PSAgA?14 Beiträge
AutorMich8ael8 T.8, Prümzurlay / Rheinland-Pfalz813725
Datum03.11.2015 20:26      MSG-Nr: [ 813725 ]5241 x gelesen

Hallo,
Erstmal speziell zu:
Geschrieben von Manfred K.Aus der Lehrgangsunterlage Gerätewart, LFS BaWü:

Prüferqualifikation / Prüfnachweis
Die PSA gegen Absturz (Gerätesatz Absturzsicherung nach DIN 14 800 Teil 17) wird nach den Vorgaben der
Hersteller geprüft. Sachkundige Personen mit einer Gerätewartausbildung an einer Landesfeuerwehrschule
gelten als Sachkundige im Sinne der Prüfvorgaben. Prüfnachweise dürfen handschriftlich oder digital erstellt
werden. Die Dokumentensicherheit ist zu gewährleisten.

das wundert mich sehr!!

Im Widerspruch dazu steht in gleicher Unterlage auf S.17 folgendes:
Die Geräte der Absturzsicherung dürfen nur durch Sachkundige mit zusätzlicher Ausbildung nach BGG 906 durchgeführt werden.

Das bedeutet jetzt entweder, dass der obere Satz nicht stimmt, oder die lfs die Ausbildung nach BGG 906 (zumindest eingeschränkt auf das material aus den Gerätesätzen) in die Gerätewartausbildung integriert hat (was auch einen erhöhten Stundenansatz zur Folge gehabt haben müsste). Daraus folgte, wenn dem so sei, jetzt aber auch, dass das nur für Gerätewarte ab einem bestimmten Lehrgangsdatum und für die lfs-BaWü gelten würde. Das würde aber auch bedeuten, dass die LFS auch als Ausbildungsort für die BGG 906 anerkannt sein müsste.

Allgemein vertrete ich (als Sachkundiger nach BGG 906) die Auffassung, dass der Gerätewartlehrgang für die Rettungsschlaufe A NICHT ausreicht. Diese ist nämlich in den GUV-R 199 explizit aufgeführt und diese wiederum verweist nunmal auf die BGG 906. Auf jene verweist die GUV-V C35 (UVV Feuerwehren) zu einem anderen Thema direkt und im Anhang zumindest über die BGR 198. Die GUV-G 9102 verweist aber in jedem Fall auf die GUV-R 199; interessanterweise allerdings nur bei Abseilgeräten auch direkt auf die BGG 906.
Zugegebenermaßen alles sehr verwirrend.

Ich werfe aber mal ein anderes Argument in den Raum: eine Ausbildung zum Sachkundigen kostet nicht die Welt und wenn man sich den streitbaren "Luxus" solcher Schlingen leisten, dann sollte der auch noch drin sein ;-)

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 03.11.2015 09:27 Jens7 H.7, Wildeshausen
 03.11.2015 10:05 ., Herten
 03.11.2015 10:33 Björ7n S7., Clausthal-Zellerfeld
 03.11.2015 12:35 ., Herten
 03.11.2015 10:40 Sasc7ha 7H., Zusmarshause
 03.11.2015 19:32 Manf7red7 K.7, Löwenstein
 03.11.2015 19:46 Sasc7ha 7H., Zusmarshause
 04.11.2015 13:03 Manf7red7 K.7, Löwenstein
 04.11.2015 15:50 Sasc7ha 7H., Zusmarshause
 04.11.2015 17:38 Manf7red7 K.7, Löwenstein
 03.11.2015 20:26 Mich7ael7 T.7, Prümzurlay
 03.11.2015 22:06 Mark7us 7M., Troschenreuth
 04.11.2015 16:03 Adri7an 7R., Utting
 05.11.2015 22:17 Mich7ael7 B.7, Gemmingen

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