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Rubrik | pers. Ausrüstung | zurück | ||
Thema | Rettungsschlaufe = PSAgA? | 14 Beiträge | ||
Autor | Mark8us 8M., Troschenreuth / Bayern | 813734 | ||
Datum | 03.11.2015 22:06 MSG-Nr: [ 813734 ] | 5197 x gelesen | ||
Wir haben einsatzjacken von S-Gard mit dem dazugehörigen DTS system von S-Gard. die Prüfung führen wir selbst durch, im Prinzip nach den gleichen Regeln wie beim Haltegurt. S-Gard schreibt dazu: Prüfungen Vor und nach dem Gebrauch ist das Produkt auf eventuelle Beschädigungen zu überprüfen, der gebrauchsfähige Zustand und sein richtiges Funktionieren sicherzustellen. Mindestens einmal jährlich eine regelmäßige Inspektion durch eine Sachkundige Person (GUV-G9102) oder den Hersteller. Das Ergebnis muss in der Prüfkarte oder dem Geräteverwaltungssystem der jeweiligen Feuerwehr dokumentiert werden. Einsatzgebiete Halten Rückhalten Retten von Personen Selbstretten Sofortrettung Aufziehen oder Ablassen Und eine sachkundige Person nach GUV-G9102 ist der Gerätewart: Sachkundiger Der Sachkundige muss eine berufs- bzw. feuerwehrtechnische Ausbildung (z. B. Gerätewartausbildung nach landesrechtlichen Bestimmungen, FwDV 2) absolviert haben, durch die die beruflichen bzw. fachlichen Kenntnisse nachgewiesen werden. Einzelne Prüfvorschriften, also was genau zu prüfen ist bzw wie zu prüfen ist, geben normalerweise auch die Hersteller, also sollte das kein Problem sein. Gruß Markus | ||||
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