Rubrik | Freiw. Feuerwehr |
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Thema | VG Rhein-Mosel (RLP) sucht hauptamtlichen Wehrleiter | 24 Beiträge |
Autor | Thor8ste8n B8., Schwetzingen / Baden-Würtemberg | 813925 |
Datum | 10.11.2015 17:22 MSG-Nr: [ 813925 ] | 7492 x gelesen |
Infos: | 21.10.15 Stellenangebot: hauptamtliche/n Wehrleiter/in
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Landesbrand- und Katastrophenschutzgesetz
Wehrleiter (RLP)
Leiter der Verbandsgemeinde-Feuerwehr bzw. Leiter einer Feuerwehr einer Stadt
Hallo zusammen,
Geschrieben von Michael L.Also stellt die Kommune ein Person ein die die Ausbildung zum gFeuD hat ein. Also hat man einen hauptamtlichen Feuerwehrangehörigen. Daraufhin beruft sich der Bürgermeister auf den von mir markierten Abschnitt im LBKG, dreht den Wehrführern (oder wer auch immer den WL wählt) eine Nase und setzt eben den hauptamtlichen Feuerwehrangehörigen als Wehrleiter ein.
Ob das die zwischenmenschlich beste Lösung ist, ist wohl juristisch eher unerheblich. Das Gesetz gibt nun mal keine Mitbestimmung der Ehrenamtlichen bei der Einstellung von Hauptamtlichen oder bei der Bestellung eines Hauptamtlichen zum Wehrleiter her. Es ist auch keine Mindestanzahl an Hauptamtlichen genannt, ab wann einer davon zum Wehrleiter werden kann.
Abgesehen davon, wird es für den Grundsätzlichen Vorgang schon gute Gründe geben. Keine Gemeinde/ Stadt schafft zusätzliche Stellen, wenn es nicht notwendig ist.
Gruss Thorsten
Alles was ich hier schreibe ist meine private Meinung bzw. sind meine privaten Beobachtungen. Dies entspricht nicht in jedem Fall der offiziellen Meinung meiner Heimatwehr oder Heimatstadt.
'And all those exclamation marks, you notice? Five? A sure sign of someone who wears his underpants on his head.' (Terry Pratchett in Maskerade)
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