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Thema | Knöllchen für die Feuerwehr | 7 Beiträge | ||
Autor | Jürg8en 8G., Gaienhofen / Baden-Württemberg | 814238 | ||
Datum | 23.11.2015 18:39 MSG-Nr: [ 814238 ] | 4770 x gelesen | ||
Hallo zusammen, schwachsinnige Aktion. Gehen wir mal davon aus, dass das Fahrzeug dienstlich unterwegs war (was denn sonst?). Hätte der Fahrer/fahrzeugführer vorher die ev. anfallenden Kosten bei der Stadt als Vorschuß beantragen und auszahlen lassen sollen? Nacher dann wieder mit der Stadtkasse abrechnen? Oder auslegen und sich 1,50 Euro per Antrag erstatten lassen? Oder: 1. Die eindeutig städischen Fahrzeuge sind befreit von Parkgebühren. 2. Alle städischen Fahrzeuge erhalten einen (beschränkt zeitlich auf das jeweilige Fahrzeug bezogenen gut sichtbar auszulegenden) Parkausweis. Wie war das noch mal mit dem Abbau von Bürokratie oder gar der Förderung des Ehrenamtes durch die "Hauptamtlichen"? Nachdenklich Gruß Jürgen | ||||
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