News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
Thema | TÜV Abnahme für neuen KdoW | 20 Beiträge | ||
Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 814385 | ||
Datum | 01.12.2015 14:13 MSG-Nr: [ 814385 ] | 10526 x gelesen | ||
Infos: | ||||
Hallo, jede Prüfstelle, die auch sonst bauliche Veränderungen an Fahrzeugen abnehmen darf. Das darf aber nicht jeder Prüfer. Blaulicht, Sosi, Funk sowie Kofferraumausbau müssen an sich nicht eingetragen werden, vielmehr muss aber der Fahrzeugtyp geändert werden (vermutlich jetzt "PKW", später "So.Kfz Feuerwehrfahrzeug irgendwas") sowie eventuell geänderte Abmessungen (z.B. andere Höhe wegen Sondersignalanlage, anderes Leergewicht). Gruß, Michael | ||||
<< [Master] | antworten | >> | ||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|