Rubrik | Fahrzeugtechnik |
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Thema | TÜV Abnahme für neuen KdoW | 20 Beiträge |
Autor | Tobi8as 8F., Monheim / Bayern | 814388 |
Datum | 01.12.2015 15:15 MSG-Nr: [ 814388 ] | 9588 x gelesen |
Infos: | 05.12.15 LInk
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Kommandowagen
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Persönliche Nachricht (über myForum)
Hallo,
wir haben uns auch vor 4Jahren einen KdoW in Eigenregie aufgebaut.
Bzgl. der TÜV Abnahme wurde hier vorab ein Gespräch mit einer TÜV Niederlassung geführt.
Da bei einem KdoW eine Umschlüsselung erfolgen muss, musste damals ein entsprechender Sachverständiger
vor Ort sein, der diese Berechtigung hat.
Leider hat die Umschlüsselung auf den ersten Anhieb nicht funktioniert.
Grund war hier ein Missverständnis bzgl. der Sondersignalanlage und der Nutzung des PKW´s.
Der PKW war zum Zeitpunkt der TÜV Abnahme noch als PKW geführt und hatte daher keine Berechtigung für eine fest installierte SoSi-Anlage.
Hier musste ich schriftlich zusichern, dass nach der Umschlüsselung eine sofortige Umschreibung bei der Zulassungsbehörde erfolgt.
Ein weiteres Problem war folgendes:
Unser Gutachter wollte eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des "Fahrzeugherstellers", dass die verbaut SoSi-Anlage für das Fahrzeug zugelassen ist. So eine Bescheinigung war aber nicht zu bekommen.
Geklärt werden konnte dies erst nach zahlreichen Telefonaten mit den Sondersignalherstellern.
Entscheidend war dann folgendes Zitat, dass an den TÜV Gutachter ging:
... laut Aussage des Sondersignallieferanten und Ausbauherstellers liegt der Unterschied darin, dass bei privaten PKW eine schriftliche Genehmigung des Fahrzeugherstellers vorhanden sein muss, bei Sonderfahrzeugen Feuerwehr ist ausreichend, dass die Sondersignaleinrichtungen der Norm entsprechen ist und über die E-Kennzeichnung verfügen.
Es gibt hier auch eine Handlungsanweisung des STMI, die dieses Thema behandelt.
Kann ich gerne per PN zukommen lassen.
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