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Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
Thema | TÜV Abnahme für neuen KdoW | 20 Beiträge | ||
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 814402 | ||
Datum | 01.12.2015 21:42 MSG-Nr: [ 814402 ] | 7752 x gelesen | ||
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Geschrieben von Thomas M. Geschrieben von Thomas K.wie sieht es eigentlich mit verdeckten SoSi- Anlagen aus? Müssen die auch durch diese Abnahme? Andere Baustelle: SoSi am Privatfahrzeug benötigt eine Ausnahmegenehmigung, da wird i.d.R. eine Abnahme durch die TP vorgeschrieben. (es sei denn, es gibt eine allgemeine Ausnahmegenehmigung die abweichende Regelungen trifft...) Geschrieben von Thomas M. Das eine Sondersignalanlage auch eine lichtstechnische Einrichtung ist sollte klar sein, so mit Abstrahlwinkel bis zum vorgegebenen Montageort die sich der Verein zur Überwachung der Dampfkessel angucken...muß. Nö. Lichttechnik muss grundsätzlich bauartgenehmigt sein, eine Abnahme des Anbaus ist im Normalfall nicht erforderlich. Heute sind es Tagfahrleuchten, früher waren es Nebelscheinwerfer und noch früher Nebelschlussleuchten und Rückfahrscheinwerfer, die nachträglich an Autos geschraubt wurden. Braucht alles keine Abnahme; das dicke Ende kommt dann ggf. erst bei der nächsten HU. BTDT. | ||||
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