Geschrieben von Sven R.Um was konkret gehts denn überhaupt?
Das hat die DAkkS leider der Presse nicht verraten...
Geschrieben von Sven R.AU-Testern und Bremsenprüfständen
Die dürften wohl am ehesten unkritisch sein.
Die AU-Tester werden amtlich geeicht, die Bremsenprüfstände immer schon stückgeprüft. Da gibt es bestimmt im einen oder anderen Einzelfall schwarze Schafe, aber sicher nicht flächendeckend.
Geschrieben von Sven R.Scheinwerferplätze?
In der Tat ein spannendes Thema. Die Anforderungen die in diesem Zusammenhang so gerne als "Stand der Technik" formuliert werden, scheinen irgendwie über realistische Standards im Bauwesen hinaus zu gehen. Insofern dürfte es derzeit in vielen Werkstätten tatsächlich Probleme bei der Einhaltung geben. (die Übergangsfrist für die Anwendung der neuen Regeln ist aber auch verlängert worden). Für die Kontrolle der Prüfstützpunkte in Werkstätten sind (hier) übrigens die Innungen verantwortlich, und nicht die Überwachungsorganisationen.
Ein weiterer spannender Punkt ist der HU-Adapter.. Der (bzw. dessen Verzögerungssensoren) wird zwar ordnungsgemäß stückgeprüft, er greift für die Bezugsbremskraftprüfung allerdings auf die im Fahrzeug verbauten Drucksensoren zu, und deren Genauigkeit unterliegt natürlich keinerlei geregelter Überwachung...
Geschrieben von Sven R.sind mir keine Messgeräte bekannt die im Rahmen einer HU Flächendeckend baugleich Anwendung finden, was soll es dann sein
Och, ich muss da noch eine Stoppuhr, ein Bandmaß, einen (kalibrierten!) Messchieber bzw. verschiedene Lehren für Anhängerkupplungen und ein Schallpegelmessgerät haben. Wer entsprechende (Nutz-) Fahrzeuge prüft, braucht auch noch (mehrere) Druckluft-Manometer und ein Schließkraftmessgerät sowie natürlich diverse weitere Lehren für Verbingungseinrichtungen. Dazu kommen (neben den Messgeräten) als überwachungspflichtige Prüfmittel der Prüfstecker für die Anhängersteckdose, ggf. nebst Adapter, für die Prüfung der Druckluftbremsanlage diverse Schläuche, Adapter und Anschlussstecker, und das Prüfgerät für Geschwindigkeitsbegrenzer (bei dem ich mir nicht ganz sicher bin, ob es zu den Messgeräten zu zählen ist). All das muss mit Fristen von 12 bis 36 Monaten überwacht werden (je nach Prüfmittel durch den Prüfer selbst, einen Sachkundigen, das Eichamt oder erstazweise einen Bevollmächtigten des Herstellers), alle Prüfmittel und deren Prüfungen müssen dokumentiert und der Qualitätsüberwachung der ÜO gemeldet werden, eichpflichtige Prüfmittel müssen zusätzlich beim Eichamt angemeldet sein. Entgegen dem in den Pressemeldungen erweckten Eindruck steckt da also heute schon durchaus ein gewisser Aufwand hinter.
Da aber auch ich nicht weiss, was die DAkkS jetzt konkret bemängelt, bleiben mir auch nur zwei Spekulationen:
Erstens vermute ich, dass es sich hier um eher politisch motivierte Scharmützel handelt, und zweitens befürchte ich als wesentliche Folge (wenn die Sache nicht komplett im Sande verläuft), dass das Prüfwesen damit noch komplizierter und aufwändiger wird. Damit also für die mitwirkenden Personen unbequemer und für den (zu seinem Glück gezwungenen) Kunden vor allem teurer. Im Ergebnis dann aber natürlich auch mit objektiveren Ergebnissen, das so oft geforderte "ein Auge zudrücken" wird es dann noch weniger geben.
Womit ich dann jetzt endlich den Bogen zurück zur Feuerwehr schlage:
Die Prüfqualität bei Behördenfahrzeugen dürfte derzeit deutlich unterdurchschnittlich sein; sowohl im Hinblick auf deren technischen Zustand als insbesondere auch im Hinblick auf die Vorschriftsmäßigkeit. Mit einer objektiveren Fahrzeugüberwachung wird sich das dann ggf. ändern...
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