Rubrik | Fahrzeugtechnik |
zurück
|
Thema | Kfz-Prüfern droht Verlust der Zulassung | 29 Beiträge |
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 815257 |
Datum | 24.12.2015 16:14 MSG-Nr: [ 815257 ] | 5017 x gelesen |
Strassenverkehrzulassungsordnung
Geschrieben von Sven R.Klar das ganze Gerümpel das du oben beschreibst ist aber handelsübliche Ware.
Das ist relativ.
Ist dein Messschieben zu Hause kalibriert, hast du das Kalibrierzertifikat abgeheftet?
und falls ja: lässt du den auch spätestens alle 24 Monate nachkalibrieren?
Falls du gar eine mechanische Stoppuhr hast:
Ist die ordnungsgemäß beim Eichamt angemeldet und wird die im vorgeschriebenen Abstand nachgeeicht?
(könnte hier auch für Feuerwehren interessant sein: wer setzt denn z.B. solche Stoppuhren bei Einstellungstests ein??)
Geschrieben von Sven R. Es gibt aber einen Hinweis auf der TÜV Verbandsseite die auf Probleme mit externen Prüfständen hinweist
Das lese ich anders:
"Sie betreffen nicht die Technischen Prüfstellen der TÜV, sondern ausschließlich die Hauptuntersuchungen, die von Überwachungsorganisationen, u.a. der TÜV, überwiegend in Kfz-Werkstätten durchgeführt werden"
Das mag für den Laien vielleicht etwas irreführend sein:
Die technischen Prüfstellen (das sind die Organisationseinheiten, die noch Monopolrechte z.B. für Einzelabnahmen und Fahrerlaubnisprüfungen haben) sind deswegen nicht betroffen, weil für die in der StVZO die Überwachung durch die DAkkS erst garnicht gefordert wird...
Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen |
<< [Master] | antworten | >> |
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren |
|