Geschrieben von Thomas M.der örtliche EL - FW hat das alleinige Sagen, Über wen?
Polizei: nimmt eigene Aufgaben nach eigenem Gesetz war, Maßnahmen der Polizei und der Einsatzleitung im gegenseitigen Einvernehmen => der Polizei hat man nichts (im Sinne einer Hierarchie) zu sagen, "anderen zuständigen Stellen" erstmal auch nicht.
Und wo steht, dass der "von der Gemeinde bestellte Einsatzleiter" einer von der Feuerwehr ist?
Geschrieben von BHKG NRWGemeinsame Einsätze von Feuerwehr, Rettungsdienst und des Katastrophenschutzes sind so zu organisieren, dass ein abgestimmtes Handeln unter einheitlicher Leitung gewährleistet ist.
Dieser Satz war im ersten Entwurf noch nicht enthalten, und wurde von den kommunalen Spitzenverbänden im Rahmen der Anhörung ins Rennen gebracht. Auf Seite 5 wird dazu zum Ausdruck gebracht, dass bei "stark rettungsdienstlicher Prägung der Lage" durchaus auch mal eine Gesamteinsatzleitung durch den OrgL für sinnvoll erachtet wird.
"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)
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