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Thema | Unterstellung von Einheiten, war: Führungskräftekennzeichnung | 18 Beiträge |
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 815623 |
Datum | 03.01.2016 18:53 MSG-Nr: [ 815623 ] | 4569 x gelesen |
Einsatzleiter
Feuerwehr
Rettungsdienst
Organisatorischer Leiter
Rettungsdienst
Katastrophenschutz
Rettungsdienst
Geschrieben von Sebastian K.Geschrieben von Thomas M.der örtliche EL - FW hat das alleinige Sagen, Über wen?
Über alle, die auf Grundlage des BHKG tätig werden. Da sehe ich den (nicht-Fw-) RD erstmal auch nicht dabei...
Geschrieben von Sebastian K.der Polizei hat man nichts (im Sinne einer Hierarchie) zu sagen
Erst der Krisenstab darf auch der Polizei Weisungen erteilen (§36 Absatz 2).
Geschrieben von Sebastian K.dass bei "stark rettungsdienstlicher Prägung der Lage" durchaus auch mal eine Gesamteinsatzleitung durch den OrgL für sinnvoll erachtet wird
Kann denn überhaupt die (kreisangehörige) Gemeinde als ihren Einsatzleiter nach dem BHKG einen OrGL benennen, der doch eine Kreis-Funktion aufgrund eines ganz anderen Gesetzes ist? (unterhalb der Schwelle zur Großeinsatzlage natürlich)
Rein praktisch hat man da als kreisfreie Stadt einfach einen Vorteil: alles aus einer Hand, ein Chef für Fw, RD und KatS der für alle drei Bereiche einheitliche Regelungen vorgeben kann.
(Trotzdem verzichten wir bei gemeinsamen Kleineinsätzen von Fw und RD darauf, eine einheitliche Einsatzleitung zu definieren. Weil das so pauschal einfach nicht geht.)
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| 03.01.2016 14:46 |
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Seba7sti7an 7K., Grafschaft Führungskräftekennzeichnung, war: Neuste Idee: Feuerwehrhelfer | |