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RubrikSonstiges zurück
ThemaUnterstellung von Einheiten, war: Führungskräftekennzeichnung18 Beiträge
AutorStef8an 8D., Neunburg vorm Wald / Bayern815649
Datum04.01.2016 00:07      MSG-Nr: [ 815649 ]4131 x gelesen

Grüß Dich,

zu hast natürlich Recht, dass es hier mal zu Schwierigkeiten kommen kann.

Zu Beispiel 1:
Das ist extrem schlecht gelaufen, aber eigentlich gibt's hier verschiedene Möglichkeiten. 1. dem Patienten geht's nicht so schlecht, einer der beiden RD-Mitarbeiter ist abkömmlich und macht das auf Bitten. 2. Die Einsatzstelle ist etwas großräumig, ich finde die RD-Besatzung eh nicht, dann hilft mir mein Weisungsrecht auch nichts. 3. Der RD-Mitarbeiter macht das nicht auf Bitten, dann wird er auf den Zustand des Patienten verweisen. Egal ob Du jetzt ein Weisungsrecht hast oder nicht, Du wirst Dir jetzt sehr gut überlegen müssen, ob Du versuchst ihn zu zwingen den Patienten zu vernachlässigen.

Entweder muss ich halt das mal schlucken und ich kann meinen Auftrag irgendwie trotzdem erfüllen oder wenn ich meinen Auftrag gar nicht erfüllen kann, dann fährt der sein Auto schon weg, weil sonst kommt sein Patient ja auch nicht aus dem Autowrack raus.

zu 2.:
Das Beispiel Großschadenslage klammere ich mal aus, weil das bayerische Katastrophenschutzgesetz einen Örtlichen Einsatzleiter vorsieht. Hier ist es tatsächlich so, dass das geordnete Zusammenwirken erforderlich ist und es hier jemanden gibt, der für alle das sagen hat. Unterhalb dieser Schwelle gilt wie gesagt der Grundsatz der vertrauensvollen Zusammenarbeit.

Zu 3.:
Das wäre ein Extrembeispiel. Man muss schon immer daran denken, dass es auch ein "nach" dem Einsatz gibt und jeder von uns auch einen Chef hat. Ich glaube, dass solche Extreme die Ausnahme sind. Wobei auch bei einem Brandeinsatz der Einsatzleiter Rettungsdienst mit vor Ort kommt. Zumindest bei uns besteht ein gutes Verhältnis zwischen den Einsatzleitern. Die sind ja auch aus irgendeinem Grund Einsatzleiter geworden - da könnte der Punkt Sozialkompetenz auch eine Rolle gespielt haben ;-)

Wobei Du natürlich recht hast, Probleme kann es trotzdem mal geben. Die gibt's mit Oberhäuptling aber auch. Welches System besser ist kann ich nicht beurteilen, weil ich nur das eine kenne. Ich will das jetzt auch gar nicht zu sehr verteidigen. Mein Ziel war nur darzustellen, wie die Vorschriftenlage in Bayern ist. Ob das gut oder schlecht ist darf jeder selber beurteilen.

Wo es übrigens eher Schwierigkeiten, als bei der Zusammenarbeit mit der Landrettung gibt ist die Zusammenarbeit mit Wasserrettung und Bergrettung. Hier sind wir es als Feuerwehr nicht gewohnt, dass jemand anderes auch technisch aus der Gefahrenlage rettet. Wobei die Rechtslage sehr eindeutig ist. Ob das nun wieder gut oder schlecht ist, dass hier unter Umständen die Leitung bei einem Einsatzleiter Wasserrettung oder Bergrettung liegt und nicht bei der Feuerwehr kann ich wieder schlecht beurteilen. Wenn ich das differenziert betrachte hat beides Vorteile. Und das Risiko, dass wir hier halt einfach ein wenig rumpfuschen, obwohl es Spezialisten dafür gibt ist schon sehr hoch. Das ist eben der Vorteil an dem System, die Verschiedenen Häuptlinge sind gleichberechtigt und es kann nicht einfach einer alle anderen heim schicken, weil nur er der große Chef ist, wir sind aufeinander angewiesen. Aber wie Du schon sagt, dieses große Vorteil kann zugleich ein großes Problem sein.

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