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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Blaulichtparty - markenrechtlich geschützt | 46 Beiträge | ||
Autor | Neum8ann8 T.8, Bayreuth / Bayern / Franken | 815901 | ||
Datum | 09.01.2016 18:47 MSG-Nr: [ 815901 ] | 10064 x gelesen | ||
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Naja, sehe ich etwas anders. Weil dann bräuchte man wieder jemanden, der die 'Qualität' der Wortschöpfung beurteilt. Ich sehe es eher so, dass gerade eine massenhafte Verwendung eines Begriffes zeigt, dass er so schlecht nicht sein kann. Und da es ja ein Allerweltsbegriff ist, findet man sicher ganz schnell einen anderen der genauso toll und ungeschützt ist. Was ich nicht mag, ist diese 'Abmahnerei'. Allerdings wird hier mit offenen Karten gespielt, daher finde ich es okay. Tomy (der selbst schon ein paar Namen hat schützen lassen). | ||||
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