News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Blaulichtparty - markenrechtlich geschützt | 46 Beiträge | ||
Autor | Stef8an 8R., Papendorf / Mecklenburg-Vorpommern | 815985 | ||
Datum | 11.01.2016 14:42 MSG-Nr: [ 815985 ] | 8853 x gelesen | ||
Infos: | ||||
Geschrieben von ---Michael W.--- ...was mich wiederum in meiner Meinung bezüglich "Idiotie des deutschen Markenrechts" bestätigt... Dann nehmen wir eben das Gemeinschaftsmarkenrecht (EU-Marken), das britische oder das spanische zur Hand. Meinetwegen auch das lettische oder das japanische. Die Markengesetztgebung basiert international auf den gleichen Grundlagen, so dass nur in wenigen Bereichen rechtliche Unterschiede vorhanden sind. Die Idiotie ist also weltweit verbreitet. Man kann es iditische finden, eine solche Marke wie die genannte anzumelden, die Inhaber von vielen anderen Marken - auch auf die Gefahr hin, dass ich mich wiederhole - sind jedorch sehr froh über diese Möglichkeit des gewerblichen Schutzrechts. | ||||
<< [Master] | antworten | >> | ||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|