Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Blaulichtparty - markenrechtlich geschützt | 46 Beiträge |
Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 815993 |
Datum | 11.01.2016 16:22 MSG-Nr: [ 815993 ] | 8804 x gelesen |
Infos: | 09.01.16 LFV-Bayern 09.01.16 Webseite "Blaulicht-Party"
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Hallo,
Geschrieben von Stefan R.Man kann es iditische finden, eine solche Marke wie die genannte anzumelden, die Inhaber von vielen anderen Marken - auch auf die Gefahr hin, dass ich mich wiederhole - sind jedorch sehr froh über diese Möglichkeit des gewerblichen Schutzrechts.
Ich habe nichts gegen das Markenrecht allgemein. Dass irgendwelche Kunstbegriffe als Marke schützenswert sind, ist durchaus ok. Aber nicht Allerweltsbegriffe oder einfache Zusammensetzungen davon. Sowohl "Blaulicht" als auch "Party" sind für mich solche Allerweltsbegriffe. Ebenso unsinnig ist für mich auch der Versuch eines großen Telekommunikationsunternehmens, die Farbe Magenta für sich zu schützen, wobei ich nicht weiß, ob das jetzt gelungen ist oder nicht. Gibt noch hunderte solcher Beispiele. Auch auf die Gefahr hin, dass ich mich wiederhole: Ich finde es weiterhin Unsinn und idiotisch, wobei ich durchaus akzeptiere, dass andere anderer Meinung sind.
Gruß,
Michael
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