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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaWahlrecht nach Übertritt aus der JF    # 6 Beiträge
AutorKars8ten8 W.8, Heikendorf / Schleswig-Holstein816101
Datum14.01.2016 11:37      MSG-Nr: [ 816101 ]2391 x gelesen

Moin Oliver,

ich finde, es ist am Saubersten, wenn man Übernahmen, Verabschiedungen, etc. in der Tagesordnung vor die Wahlen setzt, so dass zum Zeitpunkt der Wahlen genau die Gruppe wahlberechtigt ist, die dann auch nach der Versammlung mit dem Wahlergebnis zu leben hat. Alles andere macht m.E. keinen Sinn.

MkG
Karsten Wallath

Auch hier handelt es sich um meine private Meinung, nicht um die Meinung der FF Altheikendorf.

Feuerwehr Heikendorf

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 14.01.2016 10:55 Oliv7er 7N., Wasbek
 14.01.2016 11:17 Oliv7er 7S., Dietzenbach
 14.01.2016 11:30 Oliv7er 7N., Wasbek
 14.01.2016 11:37 Kars7ten7 W.7, Heikendorf  
 14.01.2016 12:06 Oliv7er 7S., Dietzenbach
 14.01.2016 12:14 Oliv7er 7N., Wasbek

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