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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Wahlrecht nach Übertritt aus der JF ![]() | 6 Beiträge | ||
Autor | Kars8ten8 W.8, Heikendorf / Schleswig-Holstein | 816101 | ||
Datum | 14.01.2016 11:37 MSG-Nr: [ 816101 ] | 2391 x gelesen | ||
Moin Oliver, ich finde, es ist am Saubersten, wenn man Übernahmen, Verabschiedungen, etc. in der Tagesordnung vor die Wahlen setzt, so dass zum Zeitpunkt der Wahlen genau die Gruppe wahlberechtigt ist, die dann auch nach der Versammlung mit dem Wahlergebnis zu leben hat. Alles andere macht m.E. keinen Sinn. MkG Karsten Wallath Auch hier handelt es sich um meine private Meinung, nicht um die Meinung der FF Altheikendorf. Feuerwehr Heikendorf | ||||
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