Praktiziert wurde es bislang zumindest im Landkreis Lindau laut Kreisbrandrat Friedhold Schneider aber nicht. Er spricht von einem bedauerlichen Einzelfall. Man braucht nicht lange, um im Haushaltsplan der Stadt Lindau für "Erstattungen nach Art. 9/10 BayFWG" einen jährlichen Ansatz von 6000 EUR zu finden, und für 2013 auch ein Rechnungsergebnis in passender Höhe. Schwer zu glauben, dass da keinerlei Erstattungsansprüche von Arbeitgebern dabei waren.
Die Stadt Lindenberg hat auf dem entsprechendem Titel tatsächlich zwar nur 100 EUR für 2015 angesetzt, 200 in 2014, Rechnungsergebnis 0 in 2013, abgesichts von 80-100 Einsätzen pro Jahr nicht schlecht.
Aber hier von "bedauerlich" zu reden, naja... vom Verweis auf den nahenden Untergang des Ehrenamtes ist diese Aussage in meinen Augen nicht weit weg.
"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)
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