News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Mitglied in 2 FFW's | 12 Beiträge | ||
Autor | Matt8hia8s M8. B8., Regensburg / Bayern | 816356 | ||
Datum | 20.01.2016 21:08 MSG-Nr: [ 816356 ] | 2851 x gelesen | ||
Geschrieben von Christian S. es hilft ein Blick in Art. 6, Abs. 2 BayFW Gesetz, danach wird dir klar sein das es absolut nicht möglich ist in deiner bisherigen Feuerwehr aktiv zu bleiben. Sollte aber der dortige Kommandant auch wissen. So eindeutig würde ich das nicht sehen. Schließlich gibt es genug Fälle, in dem man z.B am Wochende die Eltern/ Familie etc. besucht. Ggf. gibt es ja auch einen sog. Zweitwohnsitz. Natürlich macht es wenig Sinn, zu Einsätzen je 20 km Anfahrt zurückzulegen. Ist also nur sinnvoll, dort auszurücken, wo man sich gerade befindet. Generell ist es ja auch möglich, als förderndes Mitglied in der alten Feuerwehr zu verbleiben. Grundsätzlich haben wir hier gute Erfahrungen mit Doppelmitgliedschaften z.B. von Studenten gemacht. | ||||
<< [Master] | antworten | >> | ||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|