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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Mitglied in 2 FFW's | 12 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern | 816357 | ||
Datum | 20.01.2016 22:39 MSG-Nr: [ 816357 ] | 2841 x gelesen | ||
Geschrieben von Matthias M. B. So eindeutig würde ich das nicht sehen. Auf welcher Grundlage? Das Gesetz ist eindeutig. Geschrieben von Matthias M. B. Schließlich gibt es genug Fälle, in dem man z.B am Wochende die Eltern/ Familie etc. besucht. Ggf. gibt es ja auch einen sog. Zweitwohnsitz. Bei letzterem sieht das nach meiner Meinung anders aus, solche Fälle hatten wir auch schon aber da muß dann schon eine längere Präsenz und Übungsteilnahme erfolgen. Geschrieben von Matthias M. B. Generell ist es ja auch möglich, als förderndes Mitglied in der alten Feuerwehr zu verbleiben. Das ist doch nicht das Thema. Geschrieben von Matthias M. B. Grundsätzlich haben wir hier gute Erfahrungen mit Doppelmitgliedschaften z.B. von Studenten gemacht. Auf sauberer Grundlage sicher möglich, kenne ich schon. Aber das hat alles nichts mit dem Fragesteller zu tun. Viele Grüße Christian Planung ersetzt Zufall durch Irrtum! | ||||
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