Geschrieben von ---Christian S.--- es hilft ein Blick in Art. 6, Abs. 2 BayFW Gesetz, danach wird dir klar sein das es absolut nicht möglich ist in deiner bisherigen Feuerwehr aktiv zu bleiben. Sollte aber der dortige Kommandant auch wissen.
Da steht aber auch:
Geschrieben von ---BayFWGes Art.6, Abs.2, insbesondere Satz 2--- 1Feuerwehrdienst können alle geeigneten Personen vom vollendeten 18. bis zum vollendeten 63. Lebensjahr in der Gemeinde leisten, in der sie eine Wohnung haben, und in der Gemeinde, in der sie einer regelmäßigen Beschäftigung oder Ausbildung nachgehen, in besonderen Fällen auch in den jeweiligen Nachbargemeinden.
2Feuerwehrdienst kann in bis zu zwei Feuerwehren geleistet werden.
Wenn es für den Kommandanten im alten Wohnort einen plausiblen Grund gibt, an der Beteiligung des Kammeraden festzuhalten, ist es grundsätzlich nicht untersagt (s. Satz 2).
Der Aufenthalt bei der Familie, insbesondere wenn dieser regelmäßig und über längere Zeit stattfindet, könnte gem. Satz 1 zumindest der Beschäftigung oder Ausbildung gleichkommen.
Wie sieht es denn mit der Versetzung in die Reserve aus? Da sollte es doch möglich sein, auch für Einsatzzwecke mal 20 km (man muss ja nicht bei der Anfahrt über die Strenge schlagen) zu fahren, um Kameraden aus einem langen Einsatz herauslösen zu können. In der Reserve sollte man trotzdem noch versichert sein (z.B. im Übungsdienst und gerade bei Einsätzen).
Ich halte es trotz des Satzes 2 für grenzwertig und würde im Zweifelsfall über den Kommandanten der Wehr "oben" nachfragen. Im Zweifelsfall müsste vielleicht nachgewiesen werden, wie oft und wie lange man monatlich bei Familie und Freunden in der alten Gemeinde weilt.
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