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RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaFinanzielle Anreize für den Dienst in der FF - war: Kein Platz für ...68 Beiträge
AutorManf8red8 K.8, Löwenstein / BaWü816701
Datum03.02.2016 17:32      MSG-Nr: [ 816701 ]7056 x gelesen
Infos:
  • 03.02.16 Umfrage: Geld fürs Ehrenamt?
  • 30.07.13 Feuerwehrpauschale auf 200 Euro monatlich erhöht

  • Guten Tag,

    Geschrieben von Bernhard D.In BaWü ist das Zahlen von Einsatzgeld in nicht wenigen FF seit Jahren üblich.

    Ist für die Gemeinde der einfachste Weg dem § 16 nachzukommen, ohne jedes Mal spitz abzurechnen.

    § 16 Landesfeuerwehrgesetz
    (1) Die ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Gemeindefeuerwehr erhalten auf Antrag die durch die
    Ausübung des Dienstes einschließlich der Teilnahme an der Aus- und Fortbildung entstehenden not-
    wendigen Auslagen und den nachgewiesenen Verdienstausfall ersetzt. Anstelle der Entschädigung
    nach Satz 1 kann die Entschädigung durch Satzung geregelt werden; dabei können einheitliche und ge-
    trennte und nach Art des Feuerwehrdienstes unterschiedlich hohe Durchschnittssätze sowie Höchstbe-
    träge festgesetzt werden.

    Manfred

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