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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Finanzielle Anreize für den Dienst in der FF - war: Kein Platz für ... | 68 Beiträge | ||
Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 816702 | ||
Datum | 03.02.2016 17:35 MSG-Nr: [ 816702 ] | 6837 x gelesen | ||
Infos: | ||||
Guten Tag im neuen Feuerwehrgesetz für BaWü wurde dem Paragraf 16 ein neuer Absatz 7 eingefügt, der es den Gemeinden nun ermöglicht, Feuerwehrangehörigen finanzielle Unterstützung insbesondere zur Erholung sowie zur Aufrechterhaltung und zur Wiederherstellung ihrer persönlichen Leistungsfähigkeit zu gewähren. Das läßt den Gemeinden schon einen gewissen Spielraum zu, wie sie eine finanzielle Unterstützung definieren möchten. Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | ||||
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