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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Teilzeit-Feuerwehrmann - war: Finanzielle Anreize für den Dienst in der FF - war: Kein Platz für ... | 43 Beiträge | ||
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 816797 | ||
Datum | 05.02.2016 15:17 MSG-Nr: [ 816797 ] | 7654 x gelesen | ||
Geschrieben von Jakob T. Wie hoch soll denn da die Aufwandspauschale ausfallen, bzw. wie hoch darf sie denn ausfallen damit nicht das Finanzamt auf den Einfall kommt mir ein wenig mehr an Steuern abzuknöpfen? Wer Geld verdient (und sei es nur durch Bereitschaft) muss dafür natürlich ggf. Steuern und Sozialabgaben zahlen. Daran ändert sich auch nichts, wenn der Arbeitgeber "Feuerwehr" auf dem Briefkopf stehen hat. (bei bezahlten Bereitschaften haben wir den Bereich "Ehrenamtlichkeit" IMNSHO schon deutlich verlasssen!) | ||||
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