Rubrik | Freiw. Feuerwehr |
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Thema | Teilzeit-Feuerwehrmann - war: Finanzielle Anreize für den Dienst in der FF - war: Kein Platz für ... | 43 Beiträge |
Autor | Adri8an 8R., Utting / Bayern | 816833 |
Datum | 06.02.2016 13:25 MSG-Nr: [ 816833 ] | 7572 x gelesen |
Berufsfeuerwehr
Geschrieben von Henning K.Allerdings ist ein Lohn von 18,75 für eine angelernte Tätigkeit sowie einen (Ruf-)Bereitschaftslon von 80% ziemlich hoch...
Arbeitsrechtlich gilt Bereitschaftszeit nur als solche wenn du dich darin frei bewegen darfst. Bist du an einen bestimmten Aufenthaltsort gebunden gilt sie zu 100% als Arbeitszeit. Für Feuerwehrdienst macht ein freier Aufenthalt keinen Sinn.
Gehalt eines Berufsfeuerwehrmannes in A7 (Bayern):
Grundgehalt: 2165.00
Lohnsteuer: 283.08 (Klasse I)
Solidaritätszuschlag: 15.56
netto Bleiben: 1866.36
Feuerwehrzulage nach 2 Jahren: 142,15
=> Stundenlohn netto (48h): 9,23
Bei den meisten BF arbeitet man unbezahlt mehr Stunden.
Zuschläge je Stunde:
An Sonntagen und gesetzlichen Wochenfeiertagen, an den Samstagen vor Ostern und Pfingsten nach 12.00 Uhr; dies gilt auch für den 24. und 31. Dezember jeden Jahres nach 12.00 Uhr, wenn diese Tage nicht auf einen Sonntag fallen: 3,25
an den übrigen Samstagen von 13.00 Uhr bis 20.00 Uhr: 0,79
im Übrigen in der Zeit zwischen 20.00 Uhr und 6.00 Uhr: 2,61
Weitere Beispiele für die Entlohnung durch Vater Staat:
Nähere Behandlung eines Sprengkörpers im unmittelbaren Gefahrenbereich: je Einsatz: 26,10, monatlich maximal 391,45
Aufgaben in einem Spezialeinsatzkommando für besondere polizeiliche Einsätze: 255,25
Nur mal um ein Gefühl für Entlohnung durch den Staat zu bekommen. Gerade die Zulagen sind recht knapp dimensioniert.
MfG
Adrian
Alles meine eigene Meinung, diese muss nicht mit meiner Dienststelle übereinstimmen.
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| 03.02.2016 14:05 |
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Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü) Finanzielle Anreize für den Dienst in der FF - war: Kein Platz für ... | |