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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Teilzeit-Feuerwehrmann - war: Finanzielle Anreize für den Dienst in der FF - war: Kein Platz für ... | 43 Beiträge | ||
Autor | Jako8b T8., Bischheim / Département du Mont-Tonnerre | 816839 | ||
Datum | 06.02.2016 18:10 MSG-Nr: [ 816839 ] | 7103 x gelesen | ||
Hallo! Geschrieben von Sebastian K. Ab wann ist denn eine Aufwandspauschale für dich "angemessen", und was ist "kaum was"? Angemessen wäre es die Aufwandspauschale dem aktuellen Mindestlohn anzupassen. Also 8,50 pro Stunde. Dazu kämen dann noch Zuschläge für Sonn-, Feiertags- und Nachtarbeit. Und dann kann sich jeder ausrechnen was unterm Strich übrig bleibt. Ich bin mir auch nicht wirklich sicher, ob da jeder Arbeitgeber die Genehmigung für eine Nebentätigkeit erteilt. Gruß vom Berg Jakob "Die Verwendung der verschiedenen Löschmittel hat den Zweck, den Verbrennungsvorgang zu unterbrechen." >> Suche Ärmeladler Feuerwehr Bischheim bzw. Feuerwehr Bischheim Saar-Pfalz | ||||
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