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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Teilzeit-Feuerwehrmann - war: Finanzielle Anreize für den Dienst in der FF - war: Kein Platz für ... | 43 Beiträge | ||
Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 816892 | ||
Datum | 08.02.2016 12:56 MSG-Nr: [ 816892 ] | 6748 x gelesen | ||
hallo, Geschrieben von Oliver R. Sobald hierfür eine "Bezahlung" erfolgt, also eine Arbeitsendgeld gezahlt wird, ist das Thema erledigt. interessante Frage. das Urteil bezieht sich auf den Einsatzleitdienst der mit Angestellten (und/oder Beamte ?) besetzt wird. Da greift ganz klar die Rechtslage mit Bezug auf das Arbeitsrecht. Ich kann mir gut vorstellen das dies bei der anderen Konstellation in einer Freiwilligen Feuerwehr wo ein Teil der Mitglieder zeitweise verbindlich zusagen in einem bestimmten Umkreis um das Feuerwehrhaus im Alarmfall zeitnah verfügbar zu sein das rechtlich anders aussieht. MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | ||||
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