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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Teilzeit-Feuerwehrmann - war: Finanzielle Anreize für den Dienst in der FF - war: Kein Platz für ... | 43 Beiträge | ||
Autor | Adri8an 8R., Utting / Bayern | 816895 | ||
Datum | 08.02.2016 14:02 MSG-Nr: [ 816895 ] | 6584 x gelesen | ||
Geschrieben von Jürgen M. Ich kann mir gut vorstellen das dies bei der anderen Konstellation in einer Freiwilligen Feuerwehr wo ein Teil der Mitglieder zeitweise verbindlich zusagen in einem bestimmten Umkreis um das Feuerwehrhaus im Alarmfall zeitnah verfügbar zu sein das rechtlich anders aussieht. Leider nein. Arbeitsrechtlich ist Bereitschaftszeit nicht an einen Ort gebunden, du kannst also theoretisch mit dem Bereitschaftshandy eine Motorradtour fahren. Sobald du einen gewissen Ort bzw. Bereich nicht verlassen darfst gilt das Ganze als 100% Arbeitszeit. Quelle: Vorlesung Arbeitsrecht, Hochschule München Es ist sicherlich möglich für Feuerwehren entsprechende Ausnahmeregelungen zu schaffen, das geht aber nicht auf kommunaler Ebene. Wenn diese geschaffen sind sicherlich eine günstige Alternative für die mittelgroßen Feuerwehren. MfG Adrian Alles meine eigene Meinung, diese muss nicht mit meiner Dienststelle übereinstimmen. | ||||
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