Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Tragepflicht Funkmeldeempfänger? | 22 Beiträge |
Autor | Jako8b T8., Bischheim / Département du Mont-Tonnerre | 816907 |
Datum | 08.02.2016 21:14 MSG-Nr: [ 816907 ] | 7480 x gelesen |
Funkmeldeempfänger
Funkmeldeempfänger
Hallo!
So weit ich weiß, gibt es keine "FME-Tragepflicht". Wie sollte man so etwas durchsetzen und wie kontrollieren?
Und wenn dies in irgendeiner Satzung steht, dann ist es unrealistischer Quatsch.
Wenn der Melder in der Ladeschale steht, und ich ihn nicht hören kann weil ich zwei Zimmer weiter sitze, dann ist das eben so.
Und wenn ich das gute Stück zu Hause vergesse wenn ich zur Arbeit gehe, dann ist das eben auch so.
Wenn ich meinen FME auf der Arbeit tragen müsste, müsste mir die Gemeinde ein explosionsgeschütztes Modell (T6, IP 67) beschaffen.Gibt es so einen FME überhaupt?
Eine FME-Tragepflicht ist nach meiner Meinung nicht mit der Lebenswirklichkeit vereinbar.
Gruß vom Berg
Jakob
"Die Verwendung der verschiedenen Löschmittel hat den Zweck, den Verbrennungsvorgang zu unterbrechen."
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