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Funkmeldeempfänger
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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaTragepflicht Funkmeldeempfänger?22 Beiträge
AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP816909
Datum08.02.2016 21:49      MSG-Nr: [ 816909 ]6452 x gelesen

Geschrieben von = anonym = a.Ich vergesse hin und wieder meinen Melder morgens mitzunehmenWie oft ist denn "hin und wieder"? Und woher wissen die anderen davon? Würde dein Arbeitgeber dich denn laufen lassen (bzw. würde das Sinn machen), wenn du den Melder dabei hättest?

Geschrieben von = anonym = a.In den Feuerwehrgesetzen ist dieses wichtige Detail nicht erwähnt.Selbst in Deutschland werden logische Dinge nicht unbedingt nochmal im Gesetz erwähnt. Wenn die Einsatzteilnahme Pflicht ist, die Alarmierung zu diesen Einsätzen über FME läuft, kann jemand, der seinen FME nicht dabei hat, dieser Pflicht nicht nachkommen. Insofern sehe ich schon eine aus den allgemeinen Dienstpflichten resultierende Tragepflicht. Allerdings ist diese Pflicht genau so zu werden wie die Pflicht der Einsatzteilnahme generell: Es gibt zig Gründe, darunter sogar echte, gute und nachvollziehbare, auch mal Einsätze zu verpassen, auch "vorsätzlich". Konsequenzen kann das gar nicht haben, es sei denn, es fällt auf, dass die Gründe eben keine echten, guten und nachvollziehbaren sind (Rosinenpicken z.B.).
Außerdem muss man auch mal sehen, das Ausstatten einer Wehr mit FME ist ein gewisser Kostenfaktor, der nicht nur investiert wird damit das gemeine Volk durchpennen kann, sondern auch damit eben eine personelle Einsatzfähigkeit der Wehr gegeben ist. Wenn dann jemand auffällig häufig nicht erscheint, obwohl davon auszugehen ist das er kommen könnte, oder herauskommt das es einfach an einem "Vergessen" des Melders liegt, dann kommt auch irgendwann der Punkt, an dem man sich den Melder sparen kann (und damit möglicherweise auch gleich die Einsatzkraft, denn eine Einsatzkraft die nicht zu Einsätzen kommt ist keine Kraft).

Und mal allgemein: Wenn mir jemand Sanktionen für etwas androhen würde, wäre meine erste Frage "wo steht das?" - und zwar an den Drohenden. Wenn der es selbst nicht sagen kann kann er drohen wie er will.

"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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 08.02.2016 19:10 = an7ony7m =7 a7., 3
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 08.02.2016 21:56 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
 09.02.2016 00:36 Jako7b T7., Bischheim
 09.02.2016 08:14 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
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