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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Tragepflicht Funkmeldeempfänger? | 22 Beiträge | ||
Autor | Volk8er 8C., Trier / RLP | 816910 | ||
Datum | 08.02.2016 21:52 MSG-Nr: [ 816910 ] | 5988 x gelesen | ||
Geschrieben von = anonym = a. ch vergesse hin und wieder meinen Melder morgens mitzunehmen. Jetzt werden mir Sanktionen angedroht. Ist mir auch schon passiert. Auf der anderen Seite bin ich schon in Köln ausm Auto gestiegen und hatte das Ding am Gürtel. Wenn ich Einsatzbereit bin, bin ich es. Wenn nicht dann nicht. Habe vom AG erlaubnis zu gehen . Mache das aber nicht wenn es nicht geht. ( Haben neulich zu 3 Betoniert, wenn ich dann gelaufen wäre hätten 2 mann rumgestanden und der Beton/Schalung wäre im Ar... gewesen.) Alles GMV. Bei uns wird auch geguckt wer kommt. werden ja, auch schon für Einsatzberichte , genaue Dokumentationen geführt. Und bei Leuten, die ( öfter)nicht kommen wird das vom LzFü schon mal im 4 Augen Gespräch abgeklärt. Dies ist meine Meinung. | ||||
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