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Landesfeuerwehrverband
Landesbrand- und Katastrophenschutzgesetz
RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaEntwurf LBKG RLP 201530 Beiträge
AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP817110
Datum11.02.2016 16:26      MSG-Nr: [ 817110 ]6157 x gelesen

Geschrieben von Oliver S.Wenn das alles ist, was der Landesfeuerwehrverband dazu zu sagen hat, jetzt wo es gilt, während der Gesetzgebung
Der LFV wurde im Innenausschuss nochmals angehört, hier ist die Niederschrift dazu zu finden.
Frank Hachemer sagte dort u.a.: Ich bin anfangs einmal gefragt worden: Was unterstützen Sie besonders, oder wo ist Ihr wichtigster Punkt? Da muss ich dann sagen, für uns sind diese Punkte alle wichtig. Deswegen sind wir froh darüber und würden an alle appellieren, dass es eine breite Zustimmung zur jetzigen Novelle gibt. Das wäre das, was wir vertreten und unterstützen würden.
Allerdings muss man sagen, danach wird es nicht ganz ruhig werden. Vonseiten der Feuerwehr muss man sagen, wir befinden uns seit einigen Jahren schon in einer großen Umbruchphase und die in dem Gesetzentwurf vorgesehenen Vorhaben sind unseres Erachtens ein geeigneter Schachzug, um einige Erleichterungen und Verbesserungen erreichen, die es dem Ehrenamt leichter machen und es leichter machen, sich für das Ehrenamt zu engagieren. Herr Manns hat das schon ausgeführt, dem schließen wir uns an.
Wir werden nach einer Verabschiedung hier und nach einem novellierten LBKG in den kommenden Jahren daran gehen müssen, noch einige Dinge auszuweiten. Wir denken an Themen wie Wertschätzung, Anerkennungsprämien oder Ehrensold. Solche Themen sind hier noch nicht angesprochen worden, die wir dann vielleicht noch ansprechen müssen.
Mit anderen Worten, für uns ist das schon ein guter Schritt, wir unterstützen das, wir sprechen uns aber sicherlich noch einmal wieder.


Zwischenzeitlich hatte die SPD nochmal einen Änderungsantrag zum eigenen Gesetzentwurf gestellt, der die sog. Doppelmitgliedschaften regelt.

"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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