News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Ausschluß aus der Feuerwehr | 28 Beiträge | ||
Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 817197 | ||
Datum | 14.02.2016 10:12 MSG-Nr: [ 817197 ] | 7579 x gelesen | ||
Guten Tag Geschrieben von Martin E. Ich wollte auf diesem Weg einmal anfragen, ob ein Kommandant einen langjährigen Feuerwehrler (28 Jahre Zugehörigkeit ) nach eigenem Ermessen einfach so von der Feuerwehr ausschließen kann/darf. Ein Ansatz wäre der Art. 6 " Feuerwehrdienst " des BayFwG: (4) Der Feuerwehrkommandant muß einen Feuerwehrdienstleistenden, der die Eignung für den Feuerwehrdienst ganz oder teilweise verloren hat, in entsprechendem Umfang vom Feuerwehrdienst entbinden. Er kann einen Feuerwehrdienstleistenden, der seine Dienstpflichten gröblich verletzt, vom Feuerwehrdienst ausschließen; hiervon ist die Gemeinde zu unterrichten. Was versteht man unter " gröblicher Dienstpflichtsverletzung " ? Wie wird dieser § in der Praxis ausgelegt ? Gruß aus der Kurpfalz Bernhard Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | ||||
<< [Master] | antworten | |||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|