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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Ausschluß aus der Feuerwehr | 28 Beiträge | ||
Autor | Mark8us 8R., Höhenrain / Bayern | 817201 | ||
Datum | 14.02.2016 12:08 MSG-Nr: [ 817201 ] | 7012 x gelesen | ||
Geschrieben von Martin E. Gibt e s da möglichkeiten bzw Rechtsmittel wie sich der Feuerwehrmann zur Wehr setzen kann? Der Ausschluss vom Feuerwehrdienst ist rein rechtlich ein Verwaltungsakt (§ 35 BayVwVfG), gegen den Rechtsmittel (Klage vor dem Verwaltungsgericht kann in jedem Fall erhoben werden, die Erhebung eines Widerspruchs ist wohl nicht möglich) erhoben werden können. Vor einem Ausschluss muss außerdem eine Anhörung des betroffenen Kameraden (nach Art. 28 BayVwVfG) erfolgen, da der Ausschluss einen sog. belastenden Verwaltungsakt darstellt, vor dessen Erlass dem Betroffenen Gelegenheit zu geben ist sich hierzu zu äußern. Ich persönlich würde aber eher ein klärendes Gespräch zwischen dem Kameraden und dem Kommandanten empfehlen, ggf. unter Hinzuziehung des Bürgermeisters. | ||||
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